- Steuerveranlagung
- Steu|er|ver|an|la|gung 〈f. 20〉 Festsetzung der Steuern (für den Einzelnen)
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Steu|er|ver|an|la|gung, die (Steuerw.):* * *
Steuer|veranlagung,die in einem förmlichen Verfahren durch die Finanzbehörde vorgenommene Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und Festsetzung der Steuer bei den periodisch erhobenen Veranlagungssteuern (z. B. Einkommen-, Körperschaft- und Vermögensteuer). Das Verfahren der Steuerveranlagung wird mit der Steuererklärung des Steuerpflichtigen in Gang gesetzt und mit der Mitteilung des Ergebnisses (Steuerbescheid) an den Steuerpflichtigen abgeschlossen. Selbstveranlagung liegt vor, wenn der Steuerpflichtige in der Steuererklärung die Höhe der Steuer selbst berechnen muss (so z. B. bei der Einkommensteuer in Italien, Spanien, den USA, Kanada und Japan). Im Rahmen der Einkommensteuer werden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und bestimmte Kapitaleinkünfte unmittelbar im Quellenabzugsverfahren (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer als Fälligkeitssteuer) besteuert. Eine Steuerveranlagung von Arbeitnehmern erfolgt daher nur in bestimmten Fällen (Steuererklärung); Ehepaare können wählen zwischen individueller Veranlagung und Zusammenveranlagung (Splitting).* * *
Steu|er|ver|an|la|gung, die (Steuerw.): Feststellung, ob u. in welcher Höhe eine ↑Steuerschuld (b) besteht.
Universal-Lexikon. 2012.